Seit Inkrafttreten des Cannabisgesetzes (CanG) am 1. April 2024 ist der Eigenanbau und öffentliche Konsum von Cannabis erwachsenen Personen ab 18 Jahren unter besonderen Umständen erlaubt. Für Jugendliche unter 18 Jahren ist der Besitz, Erwerb und Anbau weiterhin verboten. Jedoch entfällt der Strafverfolgungszwang und es besteht eine Informationspflicht: Bei Verstößen informieren die Behörden die Erziehungsberechtigten. Andere Handlungen, die für Erwachsene strafbar sind, sind auch für Jugendliche strafbar wie z.B. unerlaubte Weitergabe oder Verkauf. Als Reaktion auf die gesetzlichen Veränderungen gilt es, Präventionsangebote für Jugendliche zum Thema Cannabis anzupassen.

Cannabiskonsum birgt, genau wie jeder andere Suchtmittelkonsum, Risiken, die vielen Jugendlichen häufig nicht bewusst sind. Der Übergang von problematischen Konsummustern zur Abhängigkeit ist oft fließend und kann sich je nach Person, den äußeren Umständen und der Häufigkeit des Konsums individuell entwickeln. Mit MOVE Cannabis können Kontaktpersonen Jugendliche erreichen, die ansonsten keine Hilfe in Anspruch nehmen und für die kurze und regelmäßige Denkanstöße passender und darum auch wirkungsvoller sind. Durch seinen unterstützenden und respektvollen Ansatz eignet sich MOVE Cannabis insbesondere für den Kontakt mit Jugendlichen, die zunächst wenig Bereitschaft zeigen, ein Verhalten zu verändern, das Fachkräfte als schwierig oder problematisch ansehen.

17.09.2024

Projektförderung

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) fördert die Adaption "MOVE Cannabis" während einer Projektlaufzeit von zwei Jahren. Sie bietet Fachkräften inhaltlich und methodisch mehr Sicherheit, um mit cannabiskonsumierenden Jugendlichen ins Gespräch zu kommen.

Manche wollen Spaß und Entspannung. Andere kiffen, um Probleme oder Konflikte zu verdrängen.